Wir sind nicht gewappnet: Sicherheitslücken im Staat

Jeder Staat hat genau wie Software ein grundlegendes Problem: Er hat Sicherheitslücken. Zeit diese zu schließen, bevor ein deutscher Trump an die Macht kommt.

In der westlichen Welt geht die Angst um. Der Antidemokrat Trump ist in den USA gewählt worden. In den Niederlanden und Frankreich könnten Rechtspopulisten an die Macht kommen. Österreich schrammt im vergangenen Jahr gerade so an einem FPÖ-Staatspräsidenten vorbei. Und die Wahlen in Deutschland werden von der Angst um einen Einzug der AfD in den Bundestag bestimmt.

Dass die „Neuen Rechten“ keine gewöhnlichen politischen Kontrahenten für die etablierten Parteien darstellen, liegt vor allem daran, dass sich die Lager gegenseitig politische Legitimität absprechen und es gleichzeitig keine durchdachte Strategie gibt,  der AfD etwas entgegenzusetzen. So wirkt es im Wahljahr 2017 so, als hätte die CSU als einzige Bundespartei von Haus aus ein Programm gegen die AfD, indem sie sich noch offener rechts gibt, als sie es sonst schon tut. Horst Seehofer hofiert schamlos Quasidespoten à la Orban, der berechtigterweise gerne in einem Atemzug mit Le Pen, Geert Wilders und der AfD genannt wird. Während sich die Parteien Linke, Grüne, SPD und Union die Köpfe zerbrechen, wie die AfD aufzuhalten ist, beschäftigt sich kaum jemand mit den dringlichen Fragen, wo die Schwachstellen unserer Demokratie liegen und wie diese zu beheben sind.

Man kann die Defizite einer Staatsform betrachten wie die Sicherheitslücken im Quellcode einer Software. Kein Programm kann jemals als „fertig“ gelten, Updates von eingebundener Umgebungs-, Datenbank- und Sicherheitssoftware treiben Entwickler permanent zu Anpassungen. Ähnlich versucht es der Staat mit seiner Gesetzgebung. Nach einschneidenden Ereignissen werden in Windeseile neue Gesetzesinitiativen vorgebracht, die einen Sachverhalt verbessern oder bestehende Ordnungen absichern sollen. Genau auf diese Art und Weise sollte der Bundestag mit dem Aufstieg der AfD verfahren.

Bugs im System

Als Norbert Hofer (FPÖ) in Österreich um ein Haar Bundespräsident geworden wäre, erschienen zahlreiche besorgte Artikel und Blogposts darüber, das Österreich bald einen Rechtspopulisten als Oberbefehlshaber des Heeres haben könnte. Der österreichische Staatspräsident hat aber neben dieser Funktion weitere umfassende Rechte zur Entlassung der Bundesregierung (mit der Hofer öffentlich gedroht hat) und Auflösung des Nationalrats oder von Landtagen. Dass von diesen sehr mächtigen Werkzeugen bisher kein Staatspräsident Verwendung gemacht hat (mit einer Ausnahme 1930), hat eher mit der politischen Kultur und ungeschriebenen Gesetzen zu tun als mit juristischer Einschränkung.

Ähnlich verhält es sich in Frankreich seit den Anschlägen von Paris im November 2015. Mit Hilfe der Nationalversammlung ruft Francois Hollande den Ausnahmezustand aus und verlängert diesen mehrmals. Derzeit sind die Notstandsgesetze noch bis Juli 2017 in Kraft. Der erste Wahlgang der Präsidentschaftswahlen steht schon im April an, im Mai folgt dann eine Stichwahl der beiden bestplatzierten KandidatInnen. Marine Le Pen vom rechtsextremen Front National wird aller Voraussicht nach an der Stichwahl teilnehmen. Sollte sie Präsidentin werden, wäre eine rechtsextreme Politikerin Staatsoberhaupt eines Landes, das sich laut Verordnung im Ausnahmezustand befindet. Polizei und Militär haben umfassende Rechte Hausdurchsuchungen und Personenkontrollen durchzuführen und Schutzhaft zu verordnen, ohne dass ein Richter dem zugestimmt haben muss.

Schwachstelle „Gefährder“

Auch in Deutschland gibt es ähnliche, wenn auch derzeit nicht so weitreichende Lücken im System. Das wahrscheinlich aktuellste und beunruhigendste Beispiel dürfte der von Wolfgang Schäuble 2007 (Schäuble war damals Innenminister) eingebrachte Begriff der „Gefährder“ sein. Die Inlandsgeheimdienste beobachten mehrere tausend Menschen, denen sie zutrauen einen Anschlag zu begehen, davon werden 550 Personen als „Gefährder“ eingestuft – Personen also, die keine Straftat begangen haben, bei denen aber „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen.  Seit dem Anschlag in Berlin im Dezember 2016 diskutiert der Bundestag die Ausweitung einer sogenannten „Gefährderhaft“. Personen, die als Gefährder gelten, sollen in Haft genommen und anschließend in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Dass rund 320 dieser Personen eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und nicht abgeschoben werden können, scheint hierbei für die Bundesregierung ebenso wenig eine Rolle zu spielen wie die Tatsache, dass sich ein „Gefährder“ aus juristischer Sicht sogar noch weniger strafbar gemacht hat als ein einfacher Verdächtiger, für den grundsätzlich die Unschuldsvermutung gelten muss.

Bislang bezieht sich diese Praxis ausschließlich auf Personen, denen die Inlandsgeheimdienste Kontakte zur islamistisch-salafistischen Szene nachsagen. Aber was wären diese Werkzeuge der außergerichtlichen und außergesetzlichen Überwachung und Festsetzung von Personen in der Hand eines AfD-Innenministers? Käme hier noch der Ausnahmezustand hinzu, könnte zum Beispiel jede Person, die an einer nicht genehmigten Demonstration teilnehmen will, als Gefährder eingestuft und festgehalten werden.

Schwachstelle anlasslose Überwachung

Man könnte dem entgegnen, dass die Geheimdienste jahrelang dafür gearbeitet haben, sogenannte Gefährder zu entdecken und dies nicht von heute auf morgen auf andere Bevölkerungsgruppen ausgeweitet werden kann. Dem gegenüber stehen Werkzeuge wie die Vorratsdatenspeicherung – die inzwischen Mindestspeicherfrist heißt – die anlasslos und massenhaft Metadaten sammelt. Die Geheimdienste wären mit diesen Daten längst in der Lage nach bestimmten Kriterien wie beispielsweise der persönlichen politischen Ausrichtung ganze Personengruppen zu identifizieren. Wenn die beiden Volksparteien SPD und Union mehrmals Gesetze erlassen können, die von vorneherein von ExpertInnen als verfassungswidrig eingestuft werden und schließlich auch vom Bundesverfassungsgericht, warum sollte sich dann eine rechtspopulistische Partei nicht dieser Strategien ermächtigen? Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland bisher zwei Mal eingeführt, lediglich die Speicherfristen verkürzten sich beim zweiten Anlauf. Beim ersten Mal 2007 war sie nur wenige Monate aktiv, bevor das Verfassungsgericht sie durch eine einstweilige Verordnung einschränkte und schließlich ganz verbot. Die aktuelle Vorratsdatenspeicherung, die Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten heißt, ist inzwischen schon seit Oktober 2015 in Kraft. Vor dem Bundesverfassungsgericht haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein Urteil steht noch aus.

Schwachstelle Lobbyismus

In jedem Machtzentrum der Welt gehen auch Lobbyisten ein und aus. Die Fraktionen des Bundestags können an Lobbyisten Hausausweise ausstellen, mit denen Interessensvertreter Zugang erhalten und die Fraktionen beraten können. Seit 2015 müssen die EmpfängerInnen solcher Hausausweise zwar öffentlich gemacht werden, dennoch fehlt in Deutschland noch heute ein zentrales und verpflichtendes Lobbyregister. Der Bundestag führt lediglich eine Liste von Verbänden und deren Vertreter, die Zugang zum Machtzirkel haben. Da jedoch kein Verband dazu verpflichtet ist, sich für diese Liste zu melden und Unternehmen, Kanzleien und Lobbyagenturen gar nicht aufgeführt werden, hält abgeordnetenwatch.org das Register für Augenwischerei.

Auch hier besteht Nachholbedarf. Dass gerade die konservativen Parteien eine bedenkliche Nähe zu Interessensvertretern der Wirtschaft pflegen und sich seit Jahren dagegen wehren, diese Kontakte transparent zu machen, verwundert wenig. Aber ist es nicht spätestens jetzt die Pflicht, Einflussnahme von nicht gewählten Interessensgruppen im Bundestag einzuschränken oder zumindest aufzuzeigen? Wen wird die AfD hofieren? Von welchen „ExpertInnen“ wird sie sich beraten lassen? Wäre es für den demokratischen Prozess, Interessenskonflikte von PolitikerInnen und Fraktionen aufzudecken, nicht unabdingbar notwendig diese Information den WählerInnen zugänglich zu machen?

Beschneidet eure eigene Macht

Die Bundesregierung und die oppositionellen etablierten Parteien müssen sich jetzt im Handeln und nicht in leeren Worthülsen zur Demokratie bekennen. Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden sind einzuschränken und in den gesetzlichen Rahmen des Grundgesetzes zurückzuführen. Die Parlamente müssen transparenter und offener gestaltet werden. Und alle hohen Ämter, denen eine bedrohliche Macht innewohnt, müssen ihrer Macht beschnitten und einer parlamentarischen und verfassungsrechtlichen Ordnung untergeordnet werden. Nur wenn die Parteien, die heute an der Macht sind, ihre eigenen Befugnisse beschneiden, können antidemokratische Kräfte in Zukunft unsere Demokratie nicht abschaffen.

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